Krankenpflegehelfer*in - Vorbereitungskurs auf die Schulfremdenprüfung-1

Krankenpflegehelfer*in - Vorbereitungskurs auf die Schulfremdenprüfung

30. April 2024

Seit Juli 2023 gilt mit einem Übergangszeitraum bis 2025 deutschlandweit ein neues Personalbemessungsverfahren für vollstationäre Pflegeeinrichtungen, die eine erhöhte Nachfrage nach ausgebildeten Pflegehelferinnen zur Folge hat. Jede vollstationäre Pflegeeinrichtung muss den individuellen Personalbedarf berechnen und entsprechend qualifiziertes Personal vorhalten. Ziel ist es, vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und des Fachkräftemangels langfristig eine gute und professionelle Pflege zu sichern.

Für Personen mit Berufserfahrung im Pflegehilfebereich ist die Absolvierung der Schulfremdenprüfung der schnellste Weg zu einem staatlich anerkannten Berufsabschluss als Krankenpflegehelfer*in.

Unser speziell konzipierter Vorbereitungskurs bietet Ihnen eine fokussierte Vorbereitung auf die Abschlussprüfungen im Land Sachsen und ist bei Vorliegen der Voraussetzungen auch über einen Bildungsgutschein, das Qualifizierungschancengesetz oder über eine Förderung durch die Sächsische Aufbaubank (SAB) finanzierbar.

Kursstart und Anmeldung

Der nächste Kursstart ist am 23. September 2024 geplant. So haben Sie die Möglichkeit, sich rechtzeitig auf die Schulfremdenprüfungen in 2025 vorzubereiten.

Nutzen Sie diese Gelegenheit, um Ihren Berufsweg als Krankenpflegehelfer*in zu festigen und Ihre Karrierechancen zu verbessern.

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns heute, um weitere Informationen zu erhalten und sich anzumelden. 

Wir freuen uns darauf, Sie auf Ihrem Weg zum staatlich anerkannten Berufsabschluss zu unterstützen.

 

Geschlechtergerechtigkeit gehört zu den Grundsätzen unseres Unternehmens. Sprachliche Gleichbehandlung ist dabei ein wesentliches Merkmal. Für den diskriminierungsfreien Sprachgebrauch verwenden wir in Texten den Gender Star bei allen personenbezogenen Bezeichnungen, um alle Geschlechter und Geschlechtsidentitäten einzuschließen. Versehentliche Abweichungen enthalten keine Diskriminierungsabsicht.
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