Fachkräfte von morgen
Am 1. März 2020 wird das im letzten Jahr anvisierte Fachkräfteeinwanderungsgesetz in Kraft treten. Dieses soll die Einwanderung qualifizierter Fachkräfte aus Drittstaaten erleichtern, um so dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. So können künftig auch Fachkräfte mit einer Berufsausbildung nach Deutschland einreisen, wie es bisher bereits Akademikern möglich war. Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz erleichtert darüber hinaus den Aufenthalt für eine qualifizierte Berufsausbildung.
Neben der Anerkennung erworbener Abschlüsse, die in einem verkürzten Verfahren fortan beschleunigt bearbeitet werden können, sind deutsche Sprachkenntnisse erforderlich. Diese sollen der gesuchten Tätigkeit entsprechen. In der Regel heißt dies, dass Deutschkenntnisse mindestens auf dem Sprachniveau B1 des GER (Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen) gefordert sind. Je nachdem in welchem Beruf man tätig werden möchte, können jedoch weiterführende Sprachkenntnisse auf dem Niveau B2 oder gar C1 notwendig werden.
Hierbei sind die Euro-Schulen ein wichtiger Bestandteil als zertifizierter Träger für <link _blank internal-link>Berufssprachkurse der Deutschsprachförderung. In unserer langjährigen Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ermöglichen wir Zugewanderten den Abschluss nach telc Deutsch B2, welcher für viele Berufe in Deutschland anerkannt wird.
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Geschlechtergerechtigkeit gehört zu den Grundsätzen unseres Unternehmens. Sprachliche Gleichbehandlung ist dabei ein wesentliches Merkmal. Für den diskriminierungsfreien Sprachgebrauch verwenden wir in Texten den Gender Star bei allen personenbezogenen Bezeichnungen, um alle Geschlechter und Geschlechtsidentitäten einzuschließen. Versehentliche Abweichungen enthalten keine Diskriminierungsabsicht.