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Neues Einbürgerungsgesetz von Regierung verabschiedet
Die Bundesregierung hat am 23. August 2023 eine Reform der Einbürgerung verabschiedet. Ziel ist es, den Zuzug von Fachkräften zu beschleunigen und die Lebensleistung der schon lange in Deutschland lebenden Menschen zu würdigen. Eine Übersicht der wichtigsten Änderungen.
Einbürgerungsfrist
Bisher galt eine Frist von in der Regel acht Jahren, bis eine Einbürgerung von zugezogenen Menschen beantragt werden konnte. Nun soll diese Frist auf fünf Jahre verkürzt werden. Bei sogenannten „besonderen Leistungen“ soll die Frist sogar auf bis zu drei Jahre verkürzt werden können. Zu den Voraussetzungen dafür zählen unter anderem besonders gute Deutschkenntnisse, ehrenamtliche Tätigkeiten und ein gutes Abschneiden in Schule oder Beruf.
Sprachkenntnisse
Hier soll es künftig Erleichterungen für die „Gastarbeiter-Generation“ geben, also Menschen mit mehreren Jahrzehnten Aufenthalt in Deutschland. Bisher galt, dass diese einen schriftlichen Deutschtest bestehen müssen. Nun soll ein mündlicher Nachweis der Sprachkenntnisse reichen. Auch der schriftliche Einbürgerungstest soll wegfallen.
Diese neuen Regelungen gelten für Menschen, die vor Juni 1974 in die Bundesrepublik gekommen sind oder vor 1990 als Vertragsarbeiter*innen in der damaligen DDR lebten.
Bekenntnis zum Grundgesetz
Hier gibt es keine Erleichterungen, jedoch gibt es Präzisierungen und die Einführung einer Übermittlungsregelung. Der Entwurf stellt klar, dass "antisemitisch, rassistisch, fremdenfeindlich oder sonstige menschenverachtend motivierte Handlungen" mit der Menschenwürdegarantie des Grundgesetzes unvereinbar sind.
Künftig müssen durch die neue Übermittlungsregelung die Staatsanwaltschaften der Einbürgerungsbehörde mitteilen, ob eine antragstellende Person bereits wegen einschlägiger Verstöße auffällig geworden ist.
Lebensunterhalt
Es soll grundsätzlich nur die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten, wer den Lebensunterhalt für sich und unterhaltsberechtigte Familienangehörige aus eigenen Mitteln bestreiten kann.
Individuelle Ausnahmen soll es geben für:
- Gastarbeiter*innen, die vor 1974 nach Deutschland gekommen sind
- ehemalige DDR-Vertragsarbeiter*innen
- alle, die in den letzten zwei Jahren mindestens 20 Monate gearbeitet haben
Kinder
Alle in Deutschland geborenen Kinder von ausländischen Eltern sollen künftig ohne Weiteres die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten, wenn mindestens ein Elternteil seit mehr als fünf Jahren rechtmäßig in Deutschland lebt. Die vorherige Regelung sah eine Frist von acht Jahren vor.
Des Weiteren sollen die Kinder neben der deutschen Staatsbürgerschaft auch die Staatsangehörigkeit der Eltern annehmen können (doppelte Staatsbürgerschaft).
Doppelte Staatsbürgerschaft
Bisher galt, bis auf wenige Ausnahmen, wer die deutsche Staatsbürgerschaft annimmt, muss seine vorherige Staatsbürgerschaft ablegen. Nun sollen mehrfache Staatsbürgerschaften möglich werden.
Einbürgerungsfeier
Die Einbürgerungsurkunde soll künftig im Rahmen einer öffentlichen Feier ausgehändigt werden.
Wie geht es weiter?
Das neue Einbürgerungsgesetz wurde am 23. August 2023 vom Bundeskabinett verabschiedet. Der Gesetzesentwurf wird nun im Bundestag und im Bundesrat beraten. Am Ende der Beratungen bedarf es jedoch nur der Zustimmung des Bundestags. Da eine einfache Mehrheit ausreicht, dürfte das Gesetz mit der Mehrheit der regierenden Ampel-Parteien durchgewunken werden.
Quelle Beitragsbild: Redaktion ECC/ Stefan Ruhl
Quelle Inhalt: Bundesministerium des Inneren und für Heimat (BIH), ZDF