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Änderung der Integrationskursverordnung
Die dritte Verordnung zur Änderung der Integrationskursverordnung ist am 25. Juni 2017 in Kraft getreten. Wesentliches Ziel ist die Beschleunigung der Starttermine von Integrationskursen. Dabei soll die freie Trägerwahl durch eine Zusteuerungsmöglichkeit des Bundesamtes für Migration und Flüchtige eingeschränkt werden. Damit diese Zusteuerung auch greifen kann, besteht für Integrationskursträger die Verpflichtung, Kurse im Kursnet der Bundesagentur für Arbeit zu veröffentlichen.
Mit der neuen Verordnung werden rechtliche Grundlagen gelegt, in Zukunft Integrationskurse durch Ausschreibungen zu vergeben. Hiermit wird die Möglichkeit gegeben, Kombinationsmaßnahmen von Integrationskursen, Kompetenzfeststellung und frühzeitige Aktivierung an einen Träger als Gesamtheit zu vergeben.
Hinweis zur Gender-Formulierung: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwenden wir im Text nur die männliche Form. Bei allen personenbezogenen Bezeichnungen meint die gewählte Formulierung stets beide Geschlechter.