Bewerbungstipp September: Erscheinungsbild der Bewerbungsunterlagen (Teil I) – Online-Bewerbung-1

Bewerbungstipp September: Erscheinungsbild der Bewerbungsunterlagen (Teil I) – Online-Bewerbung

9. Mai 2019

Häufig werden die Bewerbungsunterlagen in Betrieben in einem ersten Schritt einer groben Sichtung unterworfen. Da häufig sehr viele Bewerbungen eintreffen, ist das meist auch gar nicht anders möglich. Zunächst verschafft man sich daher häufig einen ersten Überblick.

Der erste Eindruck zählt

Und wenn wir über „einen ersten Überblick“ sprechen, dann ist damit häufig auch gleichzeitig ein erster Eindruck gemeint. Die Bewerbungsunterlagen, egal ob schriftlich oder online eingereicht, sind die erste Arbeitsprobe, die die Bewerber in dem Unternehmen abgeben.
Worauf kann man bei einer Online-Bewerbung besonders achten, um einen guten ersten Eindruck zu erzielen?

10 Tipps aus der Bewerbungspraxis:

  • Einhaltung der vorgegebenen Datei-Größen (wenn in der Stellenanzeige beispielsweise „max. 5 MB“ gefordert sind, sollten Sie keine größeren Dateien verschicken)
  • Einhaltung der vorgegebenen Anzahl an Dokumenten (z. B. wenn es heißt „Zeugnisse in einer Datei“ auch wirklich nur eine Zeugnis-Datei senden)
  • Berücksichtigung des richtigen Empfängers (wie in der Stellenanzeige angegeben)
  • Ordentliche Scans (möglichst ohne Ränder und gemacht mit geschlossenem Scanner-Deckel)
  • Digitales Bewerbungsfoto in guter Qualität/Auflösung
  • Einheitliches Schriftbild (nur eine Schriftart, max. 2 bis 3 Schriftgrößen, zwischen denen in einem Textblock (z. B. im Anschreiben) nicht gewechselt wird)
  • Maßvoller Farbeinsatz (keine schrillen Farben, nicht zu viel Farbe)
  • Entweder zusätzliches kurzes Anschreiben in die E-Mail (wenn das Anschreiben angehängt wird) oder Anschreiben insgesamt in die E-Mail setzen
  • Nur PDF-Dateien für Deckblatt, Anschreiben, Lebenslauf und Zeugnisse verwenden
  • Generell: Einhaltung weiterer Vorgaben/Fragen aus der Stellenanzeige

 

Hinweis zur Gender-Formulierung: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwenden wir im Text nur eine Form. Bei allen personenbezogenen Bezeichnungen meint die gewählte Formulierung stets alle Geschlechter und Geschlechtsidentitäten.

Geschlechtergerechtigkeit gehört zu den Grundsätzen unseres Unternehmens. Sprachliche Gleichbehandlung ist dabei ein wesentliches Merkmal. Für den diskriminierungsfreien Sprachgebrauch verwenden wir in Texten den Gender Star bei allen personenbezogenen Bezeichnungen, um alle Geschlechter und Geschlechtsidentitäten einzuschließen. Versehentliche Abweichungen enthalten keine Diskriminierungsabsicht.
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