Es ist geschafft!-1

Es ist geschafft!

24. November 2015

Unsere Absolventenklasse 2014/2015 hat mit toller Erfolgsquote die Erzieher-Externenprüfung abgelegt.

Im April/Mai 2015 hat der erste Vorbereitungslehrgang der Euro-Schulen Iserlohn (Start 16.09.2013) die Externenprüfung zum staatlich geprüften Erzieher* an den zugewiesenen Fachschulen abgelegt. Zunächst fand im Rahmen eines viermonatigen Praktikums die Praktische Prüfung statt. Der Erfolg bei der Praktischen Prüfung war Voraussetzung für die Zulassung zum Fachschulexamen, welches aus drei schriftlichen und drei mündlichen Prüfungen besteht.

Die Bestehensquote unseres Erzieher-Lehrgangs lag bei etwa 70%. Von unseren zehn zur Prüfung gemeldeten Teilnehmern haben sieben die Praktische Prüfung und sechs im Anschluss auch die Theoretische Prüfung bestanden. Eine Teilnehmerin musste aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen von der Prüfungsanmeldung zurücktreten, kann diese aber wiederholen.

Auch der Vorsitzende der Prüfungskommission bestätigte die gute Leistung unserer Teilnehmer. Diese konnten dem Vergleich mit den Ergebnissen der Schüler der prüfenden Berufskollegs absolut standhalten. Darüber hinaus haben zwei Teilnehmer so gut abgeschnitten, dass sie damit die Möglichkeit haben, das Anerkennungsjahr zu verkürzen. Herzlichen Glückwunsch!
Wir erwarten, dass wir den Erfolg des ersten Lehrgangs bei den nächsten anstehenden Prüfungen noch steigern können. Wie immer werden wir ausschließlich unser Bestes dafür geben!


*Hinweis zur Gender-Formulierung: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwenden wir im Text nur die männliche Form. Bei allen personenbezogenen Bezeichnungen meint die gewählte Formulierung stets beide Geschlechter.

Geschlechtergerechtigkeit gehört zu den Grundsätzen unseres Unternehmens. Sprachliche Gleichbehandlung ist dabei ein wesentliches Merkmal. Für den diskriminierungsfreien Sprachgebrauch verwenden wir in Texten den Gender Star bei allen personenbezogenen Bezeichnungen, um alle Geschlechter und Geschlechtsidentitäten einzuschließen. Versehentliche Abweichungen enthalten keine Diskriminierungsabsicht.
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