Bewerbungstipp für November

Bewerbungstipp für November

8. November 2017

Zu diversen Zeitpunkten im Bewerbungsprozess stehen Ihre positiven Eigenschaften bzw. Stärken im Fokus. Auf der einen Seiten im Anschreiben, auf der anderen Seite aber auch im Bewerbungsgespräch selbst. Machen Sie sich bitte im Vorfeld Gedanken über diese Eigenschaften.

Einen ersten Hinweis, welche Eigenschaften besonders gefragt sind, bekommt man häufig in der Stellenanzeige. Aber wenn Sie für sich selbst überlegen, wählen die Eigenschaften aus, die sie gut beschreiben, die aber auch gut zum entsprechenden Berufsbild passen.

Die beschriebenen Stärken passend zur Stelle auswählen

Ausgeglichenheit ist sicher eine wunderbare und wünschenswerte Eigenschaft für Fluglotsen und First-Level-Supporter, kann aber bei einem Bürojob ohne viel Kundenkontakt eine eher falsche Außenwirkung hervorrufen. Kreativität ist für einen gestaltungstechnischen Assistent eine wichtige Basis. Für einen Buchhalter ist es nicht nur keine Kernkompetenz, sondern kann ebenfalls einen falschen Eindruck vermitteln.

Kommunikationsstärke in den Mittelpunkt zu stellen, ist bei Jobs im Vertrieb oder am Empfang genau richtig. Bei körperlichen Tätigkeiten sind Belastbarkeit und Ausdauer wesentliche Grundpfeiler, Einfühlungsvermögen und soziale Kompetenz helfen bei der Arbeit als Erzieher oder Altenpfleger, und so weiter. Beschreiben Sie genau die Eigenschaften, die Sie zu einem guten Mitarbeiter für die Stellen machen, um die es gerade geht.

Hinweis zur Gender-Formulierung: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwenden wir im Text nur die männliche Form. Bei allen personenbezogenen Bezeichnungen meint die gewählte Formulierung stets beide Geschlechter.

 

Geschlechtergerechtigkeit gehört zu den Grundsätzen unseres Unternehmens. Sprachliche Gleichbehandlung ist dabei ein wesentliches Merkmal. Für den diskriminierungsfreien Sprachgebrauch verwenden wir in Texten den Gender Star bei allen personenbezogenen Bezeichnungen, um alle Geschlechter und Geschlechtsidentitäten einzuschließen. Versehentliche Abweichungen enthalten keine Diskriminierungsabsicht.
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