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BvB: Probezeit überstanden
9. Februar 2017
Keine Angst, eine Probezeit gibt es während einer Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme (BvB) natürlich nicht. Aber wenn man zu denjenigen gehört, die es aufgrund einer sehr guten Leistung im Praktikum geschafft haben, im laufenden Ausbildungsjahr noch einen Ausbildungsplatz zu bekommen – ja, dann darf man sich auch auf eine Probezeit freuen. Umso besser, wenn man diese dann auch noch mit Bravour besteht.
Vergangene Woche freute sich das Team der BvB über den Besuch einer ehemaligen Teilnehmerin, der es genau so ergangen war. Wir gratulieren ihr auch auf diesem Wege und wünschen ihr weiterhin alles erdenklich Gute.
Geschlechtergerechtigkeit gehört zu den Grundsätzen unseres Unternehmens. Sprachliche Gleichbehandlung ist dabei ein wesentliches Merkmal. Für den diskriminierungsfreien Sprachgebrauch verwenden wir in Texten den Gender Star bei allen personenbezogenen Bezeichnungen, um alle Geschlechter und Geschlechtsidentitäten einzuschließen. Versehentliche Abweichungen enthalten keine Diskriminierungsabsicht.