Weiterbildungs- und Qualifizierungsmöglichkeiten nach dem Teilhabechancengesetz
Die Eingliederung von Langzeitarbeitslosen (Rechtsgrundlage §16e SGB II) und die Teilhabe am Arbeitsmarkt (Rechtsgrundlage §16i SGB II) haben die Förderung von Arbeitsverhältnissen und die Erhöhung der Chancen auf dem Arbeitsmarkt für sehr arbeitsmarktferne Langzeitarbeitslose zum Ziel.
Euro-Schulen unterstützen Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Die Euro-Schulen Erfurt unterstützen Arbeitgeber und Arbeitnehmer durch beschäftigungsbegleitendes Coaching sowie mögliche Weiterbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen. Wir sind nach DIN EN ISO 9001 zertifiziert und nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) zugelassen. Somit erfüllen wir als Bildungsträger die Voraussetzung, um mit Arbeitsagenturen und Jobcentern zusammenzuarbeiten.
Informationen und persönliche Beratung
Wir beraten Sie gern persönlich zum neuen Teilhabechancengesetz und zu Fördermitteln für Arbeitgeber. Wenden Sie sich dazu direkt an Herrn Uwe Schöneck unter 0361 302547-0 oder <link mail e-mail>erfurt@eso.de.
Hinweis zur Gender-Formulierung: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwenden wir im Text nur eine Form. Bei allen personenbezogenen Bezeichnungen meint die gewählte Formulierung stets alle Geschlechter und Geschlechtsidentitäten.