Ausstellungsbesuch mit MobiPro-Teilnehmern zum Jahresabschluss-1

Ausstellungsbesuch mit MobiPro-Teilnehmern zum Jahresabschluss

20. Dezember 2016

Am 16. Dezember 2016 waren die Teilnehmer des Projekts zur „Förderung der beruflichen Mobilität von ausbildungsinteressierten Jugendlichen aus Europa“ zur MobiPro-Weihnachtsfeier eingeladen. Dabei wurde die Gruppe in der Ausstellung "Magic City" in die Welt der "Urban Art" entführt.

In den Führungen wurden den Teilnehmern neben der Entstehung der Straßenkunst auch deren Verbreitung und die Beeinflussung durch Musik, Politik und Zeitgeschehen nähergebracht. Die Teilnehmer konnten sich die Arbeiten von 42 Künstlern aus 21 Ländern anschauen, welche auch 3D-Illusionen, monumentale Wandgemälde und multimediale Installationen beinhalteten.
 

Im Workshop eigene Graffitis entwickelt

Anschließend war es möglich, im Workshop "Spike Lab" selbst kreativ tätig zu werden. Die Mitarbeiter des Projekts "Spike" unterstützen Künstler in Dresden bei der Gestaltung von legalen Sprühflächen. Sie zeigten im Workshop, wie ein Graffiti entsteht, und gaben Anregungen, selbst ein Graffiti zu erstellen. So konnte jeder Teilnehmer sein eigenes Kunstwerk erschaffen. Die Mitarbeiter des Spike vermittelten ebenso einen Einblick in ihre Erfahrungen als Street Artists und zeigten ihre eigenen Werke.
 
Die Teilnehmer genossen einen interessanten Einblick in die moderne Straßenkunst. Jetzt freuen sie sich auf die Weihnachtszeit in ihrer Heimat.


Hinweis zur Gender-Formulierung: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwenden wir im Text nur die männliche Form. Bei allen personenbezogenen Bezeichnungen meint die gewählte Formulierung stets beide Geschlechter.


Geschlechtergerechtigkeit gehört zu den Grundsätzen unseres Unternehmens. Sprachliche Gleichbehandlung ist dabei ein wesentliches Merkmal. Für den diskriminierungsfreien Sprachgebrauch verwenden wir in Texten den Gender Star bei allen personenbezogenen Bezeichnungen, um alle Geschlechter und Geschlechtsidentitäten einzuschließen. Versehentliche Abweichungen enthalten keine Diskriminierungsabsicht.
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