Frauenintegrationskurs
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Der Frauenintegrationskurs orientiert sich speziell an den Herausforderungen, die Sie als Frau in Deutschland haben.
Sie lernen ausschließlich gemeinsam mit anderen Frauen und immer nur mit einer weiblichen Lehrkraft. So kommen wir mit diesem Kursangebot insbesondere muslimischen Frauen entgegen, die nicht mit Männern gemeinsam lernen wollen.
Fort- und Weiterbildung:
Frauenintegrationskurs
Fragen? Sprechen Sie uns an!
Frauenintegrationskurs
Inhalt
Im Sprachkurs werden wichtige Themen aus dem alltäglichen Leben behandelt, zum Beispiel:- Einkaufen und Wohnen
- Gesundheit
- Arbeit und Beruf
- Ausbildung und Erziehung von Kindern
- Freizeit und soziale Kontakte
- Medien und Mobilität
Sie lernen außerdem, wie Sie Briefe und E-Mails auf Deutsch verfassen, Formulare ausfüllen und sich um eine Arbeitsstelle bewerben.
An den Sprachkurs schließt sich ein grundsätzlich 100-stündiger Orientierungskurs an. In seinem Rahmen beschäftigen Sie sich mit deutscher Kultur, Geschichte und Rechtsordnung. Sie erfahren Wissenswertes über das Leben in Deutschland, das demokratische System und die Werte, die für uns von grundlegender Bedeutung sind. Darüber hinaus lernen Sie regionale Gepflogenheiten sowie kulturelle und historische Hintergründe kennen.
Voraussetzungen
Folgende Personengruppen haben Zugang zu einer staatlich finanzierten Teilnahme am Integrationskurs:- Ausländerinnen, denen erstmals ein dauerhafter Aufenthaltstitel erteilt wird, haben einen gesetzlichen Anspruch auf Teilnahme am Integrationskurs. Sie erhalten eine Bestätigung über die Teilnahmeberechtigung von der Ausländerbehörde, die den Aufenthaltstitel erteilt hat. Sofern keine einfachen bzw. in bestimmten Fällen keine ausreichenden deutschen Sprachkenntnisse vorliegen, spricht die Ausländerbehörde für diese Personen zusätzlich eine Verpflichtung zur Kursteilnahme aus.
- Bereits länger in Deutschland lebende Ausländerinnen können von der Ausländerbehörde zur Kursteilnahme verpflichtet werden, wenn sie besonders integrationsbedürftig sind.
- Ausländerinnen, die Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (Arbeitslosengeld II) beziehen, können vom Träger der Grundsicherung für Arbeitssuchende zur Kursteilnahme verpflichtet werden.
- Spätaussiedlerinnen und ihre Familienangehörige haben einen gesetzlichen Anspruch auf Teilnahme am Integrationskurs. Sie erhalten vom Bundesverwaltungsamt eine Bestätigung über die Teilnahmeberechtigung.
- Darüber hinaus können folgende Personen auf Antrag durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge im Rahmen verfügbarer Kursplätze zur Teilnahme am Integrationskurs zugelassen werden:
- Ausländerinnen, die keinen gesetzlichen Anspruch auf Teilnahme besitzen. Hierunter fallen auch Personen mit einer Aufenthaltsgestattung, wenn bei ihnen ein rechtmäßiger und dauerhafter Aufenthalt in Deutschland zu erwarten ist.
- Freizügigkeitsberechtigte Unionsbürgerinnen oder deutsche Staatsangehörige, bei denen ein besonderer Integrationsbedarf besteht.
Abschluss
Jeder Integrationskurs schließt mit dem "Deutsch-Test für Zuwanderer - DTZ" als Sprachprüfung und dem Test "Leben in Deutschland" ab.Mit dem Deutsch-Test für Zuwanderer - DTZ, einem skalierten Sprachtest für die Sprachniveaustufen A2-B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens GER weisen Sie Ihre Sprachkenntnisse nach, mit dem Test "Leben in Deutschland" erbringen Sie den Nachweis über ihre Kenntnisse über Deutschland.
Sie benötigen beide bestandenen Tests, um im Anschluss vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge das "Zertifikat Integrationskurs" zu erhalten.
Aufbauoptionen
Im Anschluss an den Besuch des Integrationskurses stehen Ihnen zahlreiche weiterführende Sprachkursangebote in unserem Hause zur Verfügung.Bitte sprechen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne weiter!
Dauer
Der Frauenintegrationskurs gliedert sich wie folgt:- Basissprachkurs mit drei Kursabschnitten à 100 Unterrichtsstunden (je 45 Minuten)
- Aufbausprachkurs mit drei Kursabschnitten à 100 Unterrichtsstunden (je 45 Minuten)
- Spezialkurs mit drei Kursabschnitten à 100 Unterrichtsstunden (je 45 Minuten)
- Orientierungskurs mit einem Kursabschnitt à 100 Unterrichtsstunden (je 45 Minuten)
Gesamt: 1.000 Unterrichtstunden à 45 Minuten.
Ihre individuelle Kursteilnahme richtet sich nach dem Ergebnis des Einstufungstests, der vor Beginn des Kurses obligatorisch ist.