Mit mehr Sicherheit durch das Jahr 2022
Einmal im Jahr, so schreibt es der Gesetzgeber vor, muss jedes Unternehmen, darunter auch Schulen, eine Sicherheitsunterweisung durchführen. Die Unterweisung dient dazu, die Mitarbeitenden wie auch Ihre Kund*innen (Teilnehmer*innen) vor Gefahren am Arbeitsplatz zu schützen und zu sichern. Das Arbeitsschutzgesetz – ArbSchG verpflichtet unter § 12 Unterweisung, jeden Arbeitgeber, seine Mitarbeiter*innen über Sicherheit und Arbeitsschutz angemessen und ausreichend zu unterweisen. Zudem verpflichtet das Arbeitssicherheitsgesetz – ASiG Arbeitgeber, Betriebsärzte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Sicherheitsingenieure und andere Beauftragte für Sicherheit und Gesundheitsschutz zu bestellen. Der Berufsgenossenschaft obliegt der Überwachung der ordnungsgemäßen Durchführung und Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen. An diese können sich Arbeitnehmer*innen wie auch arbeitgebende Unternemen wenden, z.B. bei Rückfragen oder anderen Anliegen von Schutzmaßnahmen. Diese Pflicht wurde nun an den Euro-Schulen Bonn erfüllt.
Sicherheitsunterweisung am Standort Bonn
Die Mitarbeiter*innen der IK-Kurse in der Verwaltung sowie die Dozent*innen am Standort Bonn hatten am 19.01.2022 an einer Sicherheitsunterweisung teilgenommen. Diese fand in den Schulungsräumen der Euro-Schulen Organisation in der Maximilianstr. 20, Bonn statt. Die Unterweisung wird von einer Fachkraft für Arbeitssicherheit des jeweiligen Unternehmens durchgeführt. Außerdem gibt es noch einen ehrenamtlichen Sicherheitsbeauftragten, der den Leiter des Unternehmens bei der Einhaltung und ordnungsgemäßen Durchführung unterstützt. Die Sicherheitsunterweisung dauerte über 1 ½ Stunden.
Inhalte der Unterweisung
Darin wurde unter anderem das Thema Brandschutz genauer erläutert. Die Mitarbeitenden erfuhren, wie Sie sich im Notfall richtig verhalten müssen. Wichtig ist erst einmal, die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichen zu kennen und wie die Räumlichkeiten zur Gefahrenbekämpfung ausgestattet sind und wo sich die Flucht- und Rettungswege befinden. Auch ist es notwendig, Kenntnisse über Ersthelfer*innen im Unternehmen bzw. in der jeweiligen Abteilung zu besitzen wie auch, wo sich der Erste Hilfekasten befindet. Für alle erkenntlich und sichtbar müssen auch die Flucht- und Rettungswege gekennzeichnet sein. Jede*r Mitarbeiter*in wie auch Teilnehmer*in muss wissen, wo sich die Feuerlöscher befinden. Dazu wurden eine Präsentation gehalten und Einführungsvideos gezeigt. Ein Sammelplatz, sollte das Gebäude verlassen werden müssen, ist vereinbart.
Notfall-Probelauf
Im Anschluss zur Sicherheitsunterweisung wird noch eine Notfall-Probelauf durchgeführt. Dieser wird am Standort Bonn in der Abteilung „Deutsch als Fremdsprache und Integration“ der Integrationskurse bis März 2022 mit allen Mitarbeiter*innen und den Teilnehmer*innen der Kurse durchgeführt.
Text: Janina Eggert