Euro Akademie: Kooperation mit Partnerhochschule in Schottland
Durch den erfolgreichen Abschluss der Ausbildung Übersetzer*in und Dolmetscher*in haben die Absolvent*innen der Fachakademie die Möglichkeit, einen Masterstudiengang im Vereinigten Königreich oder in den Vereinigten Staaten anzuhängen. Dieser Masterstudiengang dauert in den genannten Ländern nur ein Jahr und ist deshalb eine hervorragende Möglichkeit, um in relativer kurzer Zeit eine hochwertige Qualifikation zu erwerben.
Sich vor Ort ein Bild machen
Vor der Pandemie haben wir regelmäßig die Universität Heriot-Watt in Edinburgh, Schottland, mit einer Gruppe interessierter angehender Übersetzer*innen besucht, um ihnen zu ermöglichen, sich vor Ort ein Bild vom Studieren im Ausland machen zu können.
Trotz Brexit gleichbleibende Studiengebühren
Jedes Jahr haben sich Absolvent*innen der Euro Akademie in Bamberg dann entschieden, einen Master in Interpreting and Translation in Edinburgh zu machen. Leider hat der Brexit unter anderem auch dazu geführt, dass die Studiengebühren für EU-Student*innen um das Doppelte erhöht wurden.
Da wir jedoch mit der Universität in Kontakt geblieben sind und diese regelmäßig Absolvent*innen unserer Fachakademie empfangen hat, ist Heriot-Watt mit einem sogenannten Progression Pathway Agreement auf uns zugekommen, wodurch unseren Absolvent*innen 50 Prozent Preisnachlass auf die Studiengebühren gewährt wird.
Das heißt, dass sich für unsere Absolvent*innen nichts ändert und weiterhin – trotz Brexit – die alten Studiengebühren gelten. Dieses Abkommen freut uns und unsere Studierenden sehr, da von einigen bereits Fragen zum Studium im Vereinigten Königreich aufkommen und wieder ein hohes Interesse am einjährigen Masterstudiengang besteht.
Text: Romina Bock
Bildquelle Beitragsbild: © Serge Cornu/shutterstock.com
Geschlechtergerechtigkeit gehört zu den Grundsätzen unseres Unternehmens. Sprachliche Gleichbehandlung ist dabei ein wesentliches Merkmal. Für den diskriminierungsfreien Sprachgebrauch verwenden wir in Texten den Gender Star bei allen personenbezogenen Bezeichnungen, um alle Geschlechter und Geschlechtsidentitäten einzuschließen. Versehentliche Abweichungen enthalten keine Diskriminierungsabsicht.