Neue Fahrtkostenregelung für Integrationskurse
Am 1. Januar 2018 ist eine neue Fahrkostenregelung in Kraft getreten. Berechtigte Teilnehmer erhalten jetzt Fahrkosten für die jeweiligen Anwesenheitstage und Tage mit nachgewiesener entschuldigter Abwesenheit. Eine Vorauszahlung der Fahrtkosten ist nicht möglich.
Weitere Informationen <link http: www.bamf.de shareddocs anlagen de downloads infothek integrationskurse kurstraeger traegerrundschreiben _blank external-link-new-window der>finden Sie hier.
Hinweis zur Gender-Formulierung: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwenden wir im Text nur eine Form. Bei allen personenbezogenen Bezeichnungen meint die gewählte Formulierung stets alle Geschlechter und Geschlechtsidentitäten.